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Srciba - die spitze Feder

Die tiefgreifende Reform

Am 25. Mai 2021 sprach die Frau Bundesministerin Dr. Alma Zadic anlässlich einer Pressekonferenz zu uns: „Der heutige Tag ist ein historischer. Seit fast 50 Jahren ist der Maßnahmenvollzug in Österreich in seinem Kernbestand unverändert. Heute bringen wir eine umfassende und tiefgreifende Reform des Maßnahmenvollzugs auf den Weg.“
  
Seinen ersten Höhepunkt und damit doch auch das Interesse der Öffentlichkeit erreichte der Maßnahmenvollzugswahnsinn im Mai 2014. Der Kurier schrieb damals: „Die Zehennägel rollen sich bereits ein, so lang sind sie. Die Füße sind komplett verkrustet von Geschwüren. Dazu mischt sich intensiver Verwesungsgeruch. Doch der Mann, dem diese Füße gehören, ist nicht tot. Er sitzt im Maßnahmenvollzug in der Justizanstalt Krems-Stein.”

Justizminister Wolfgang Brandstetter sagte im Falter: "Das ist eine Katastrophe, so etwas darf nicht passieren." Tatsächlich wurde im Juni 2014 eine Expertenkommission zusammengestellt, die dann im Jänner 2015 ihren „Bericht an den Bundesminister für Justiz“ veröffentlichte. Es wurden 92 Empfehlungen für die Schaffung eines zeitgemäßen und menschenrechtskonformen Maßnahmenvollzugs erarbeitet, die bis heute auf ihre Umsetzung warten. Wäre diese angedachte Reform damals umgesetzt worden, mit Fug und Recht hätte man von einer umfassenden und tiefgreifenden Reform des Maßnahmenvollzugs sprechen können.

Nun, neben allen politischen Uneinigkeiten hatte dann der Mord am Brunnenmarkt vom 4. Mai 2016 das endgültige Aus der Reformpläne bedeutet. (Anm. des Red.: Dieser Straftat lag ein Multibehördenversagen zugrunde und hatte mit dem Maßnahmenvollzug nichts zu tun).

2017 und 2019 gab es Nationalratswahlen, jeweils mit der Vorlaufzeit des Wahlkampfes. Da wurde natürlich diesbezüglich gar nichts bewegt. Auch die „Expertenregierung“ sah sich eher als statischer Platzhalter. All das ging auf die Lebenszeit von Menschen, die zum Teil wegen geringfügiger Delikte im Maßnahmenvollzug untergebracht sind.

Die zerstückelte Leiche vom Neusiedler See im April 2019 war für das Thema Maßnahmenvollzug auch nicht gerade hilfreich. Der Täter war zuvor bedingt aus dem MNVZ entlassen worden. Mithäftlinge damals: „Das kann nicht gut gehen, bei dem seiner Einstellung zu Frauen.“

Folge davon: Nun fielen die psychiatrisch-forensischen Gutachter ins andere Extrem. Seitdem gilt "besser länger sitzen als zu früh entlassen" werden.

Rätselfrage: Wieviel von 92 Empfehlungen finden sich im Reformpapier 2021? 10 - nein, noch weniger.
Ungeklärt bleibt, was diesen "Reformbeginn" auf den Weg brachte. Nun manche meinen, er wäre auf die Aussage des Innenminister zurückzuführen, der nach der Katastrophe vom 2.11.2021 die Idee hatte, Terrorist*Innen und potentielle Terrorist*Innen im Maßnahmenvollzug anzuhalten. Ohne diese Aussage? Man weiß es nicht.

Zurück zur PK der Frau Ministerin - zum Schluss ließ sie uns noch wissen: „In Zukunft werden Personen, die eine echte Gefahr für die Gesellschaft darstellen, weiterhin zuverlässig untergebracht und betreut werden. Zugleich werden nicht gefährliche Personen nicht mehr im Maßnahmenvollzug untergebracht werden. Mit der Reform erhöhen wir die Sicherheit unserer Gesellschaft und machen den Maßnahmenvollzug menschenrechtskonformer“.
Da frage ich mich nun, ob man im Ministerium überhaupt weiß, wie die Justiz in der Praxis agiert. „Weiterhin zuverlässig…“ geht doch um Weiten an der Realität vorbei. Und, sehr geehrte Frau Ministerin, sie müssen den Maßnahmenvollzug nicht menschenrechtskonformer machen, es genügt völlig wenn das Regulativ und die Behandlung der Untergebrachten im Maßnahmenvollzug in Zukunft menschenrechtskonform sind.

Liebe LeserInnen, auch ihnen empfehle ich sich der Steigerungen und Annäherungen zu enthalten. Sie müssen nicht besser werden, es genügt wirklich wenn sie gut sind.

Denken Sie gerne darüber nach und passen Sie gut auf sich auf, herzlichst Ihr  Scriba
26.09.2021
 

von OTS 0171, 10. Nov. 2020, 15:09 23 Okt., 2021
Wien (PK) - Die Justiz kann im kommenden Jahr mit knapp 66 Mio. € mehr an Mitteln rechnen. Bei der Behandlung der Untergliederung 13 Justiz im Budgetausschuss des Nationalrats wurde heute seitens des Ministeriums betont, dass damit die Sicherstellung der Aufrechterhaltung des Justizbetriebs gewährleistet sei und die Budgetaufstockung darüber hinaus auch Spielräume für Schwerpunktsetzungen biete - vom Maßnahmenvollzug über den Opferschutz und die Erhöhung der Gebühren für psychiatrische Gerichtssachverständige bis hin zum digitalen Akt. Justizministerin Alma Zadič, die wegen Heimquarantäne infolge eines potentiellen COVID-19-Falles in ihrem persönlichen Umfeld verhindert war, wurde in der Sitzung von Spitzenbeamten ihres Ressorts vertreten. Aufstockung auf rund 1,8 Mrd. € Das Justizbudget wird nach dem Entwurf des Bundesfinanzgesetzes (380 d.B.) 2021 um 65,8 Mio. € auf 1,795 Mrd. € aufgestockt. 23 Mio. € entfallen davon auf Personalausgaben, wobei die Zahl der Planstellen um 28 auf 12.194 erhöht wird. Auf die Zentralleitung gehen 2,6%, auf die Datenschutzbehörde 0,4%, auf OGH und Generalprokuratur 0,9%, auf Gerichte und Staatsanwaltschaften 57,1%, auf das Bundesverwaltungsgericht 4,9% und auf die Justizanstalten 34,1% der zusätzlichen Planstellen. Mehr Mittel sieht das Budget überdies für den Opferschutz - Stichwort Hass im Netz -, für die Übernahme der Rechtsberatung durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen sowie für die Umsetzung der Sachverständigennovelle 2021 vor. Mehraufwendungen ergeben sich laut Bundesfinanzrahmen (381 d.B.) auch im Bereich der IT, etwa durch Justiz 3.0, sowie als Folge der Neufestsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für Verfahrenshilfeleistungen. Mit einem Betrag von 1,450 Mrd. € sind die geplanten Einzahlungen um 51,5 Mio. € höher als 2020, was einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung entspricht. ÖVP begrüßt COVID-19-Maßnahmen für die Justiz Abgeordnete Michaela Steinacker (ÖVP) freute sich über die durchgehende Steigerung der Mittel und meinte überdies, durch die COVID-19-Maßnahmen sei sichergestellt worden, dass die Justiz gut durch die Krise kommt. Besonderes Augenmerk richtete die Justizsprecherin der ÖVP auf die Personalsituation, insbesondere in Bezug auf die Richterplanstellen, die baulichen Maßnahmen und die Digitalisierung im Justizbereich, wobei sie vor allem auch den digitalen Akt ansprach. Ihre Fraktionskollegin Gudrun Kugler befasste sich mit der Tätigkeit der gerichtlichen GutachterInnen und beklagte in diesem Zusammenhang einen nach wie vor bestehenden Mangel an psychiatrischen GutachterInnen. Sie regte zudem die Verankerung von qualitativen Mindestanforderungen für Sachverständigengutachten nach dem Vorbild Deutschlands an. SPÖ hofft auf weitere Schwerpunktsetzungen durch Budgetsteigerung Seitens der SPÖ zeigte sich Selma Yildirim zuversichtlich, dass mit den zusätzlichen Mitteln nun der vom ehemaligen Justizminister Clemens Jabloner eingemahnte "Notbetrieb" der Justiz aufrechterhalten werden könne. Für die Justizsprecherin der SPÖ stellt sich nun aber die Frage, ob die Dotierung ausreiche, um auch weitere Schwerpunktmaßnahmen zu setzen. Yildirim ging es dabei vor allem auch um die Personalausstattung, wobei sie die Forderung der Richterschaft nach 70 zusätzlichen Planstellen in Erinnerung rief. Petra Bayr (SPÖ) begrüßte die Aufstockung der Mittel für psychiatrische Sachverständige um 3 Mio. €, vermisste aber eine entsprechende Anhebung der Dotierung für GerichtsdolmetscherInnen, wie dies etwa der Rechnungshof empfohlen habe. Harald Troch (SPÖ) verwies auf die Personalsituation bei der Justizwache und interessierte sich für die Budgetierung der Deradikalisierung. FPÖ sieht im Budget keinen großen Wurf Das Justizbudget sei kein großer Wurf, erwiderte hingegen Harald Stefan (FPÖ). Die Steigerungen würden vielfach auf das Konto von Einmaleffekten und COVID-19-Maßnahmen gehen, gab er zu bedenken und ortete insbesondere Defizite im Personalbereich, der seiner Meinung nach mit den vorhandenen Mitteln nicht ausreichend abgedeckt sei. Handlungsbedarf sah der FPÖ-Justizsprecher vor allem auch beim Strafvollzug und beim Maßnahmenvollzug, was auch Christian Lausch (FPÖ) bestätigte. Letzterer wies auf die hohen Kosten der Gesundheitsversorgung für Häftlinge hin und forderte einmal mehr die Einbindung der Insassen von Justizanstalten in die staatliche Krankenversicherung. Druck machte Lausch auch hinsichtlich notwendiger baulicher Maßnahmen in den Vollzugsanstalten, so etwa bei der Justizanstalt Josefstadt. Resozialisierung, Opferschutz, Kampf gegen Hass im Netz als Anliegen der Grünen Grünen-Mandatarin Agnes Sirkka Prammer unterstrich die Bedeutung des Kampfes gegen Hass im Netz und thematisierte weiters den Maßnahmenvollzug, wobei sie auf den Personalbedarf des Forensischen Zentrums Asten aufmerksam machte. Die Resozialisierung war Anliegen ihrer Fraktionskollegin Astrid Rössler, die dabei den Blick vor allem auf die Beschäftigung und die Ausbildung von Häftlingen lenkte. Beim Opferschutz wiederum geht es Rössler um die Sicherstellung der psychosozialen Prozessbegleitung. Georg Bürstmayr (Grüne) brachte die Personalausstattung der Datenschutzbehörde zur Sprache, während Ulrike Fischer (Grüne) zusätzliche Reformen im Sachverständigenwesen einmahnte. Resozialisierung, Opferschutz, Kampf gegen Hass im Netz als Anliegen der Grünen Grünen-Mandatarin Agnes Sirkka Prammer unterstrich die Bedeutung des Kampfes gegen Hass im Netz und thematisierte weiters den Maßnahmenvollzug, wobei sie auf den Personalbedarf des Forensischen Zentrums Asten aufmerksam machte. Die Resozialisierung war Anliegen ihrer Fraktionskollegin Astrid Rössler, die dabei den Blick vor allem auf die Beschäftigung und die Ausbildung von Häftlingen lenkte. Beim Opferschutz wiederum geht es Rössler um die Sicherstellung der psychosozialen Prozessbegleitung. Georg Bürstmayr (Grüne) brachte die Personalausstattung der Datenschutzbehörde zur Sprache, während Ulrike Fischer (Grüne) zusätzliche Reformen im Sachverständigenwesen einmahnte. NEOS für Anhebung der Dolmetschergebühren NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter beleuchtete die Personallage bei den Gerichten und gab zu bedenken, die Komplexität der Verfahren alleine reiche nicht aus, um die Forderungen der Richterschaft nach zusätzlichen Richterplanstellen zu begründen, wo doch der Anfall der Verfahren zurückgegangen sei. Auch Margreiter äußerte sich positiv über die Anhebung der Gebühren für psychiatrische Sachverständige, meinte aber, es wäre nun an der Zeit, auch die Gebühren für GerichtsdolmetscherInnen anzupassen. Irritiert zeigte er sich schließlich über die im internationalen Vergleich hohen Kosten von Telefonüberwachungen. Maßnahmenvollzug einer der Schwerpunkte für 2021 Neben der Gewährleistung des "Notbetriebs" seien auch zahlreiche weitere Maßnahmen gesichert, wurde in der Debatte seitens des Ressorts bekräftigt. Das Budget ermögliche Schwerpunktsetzungen im Personalbereich, eine Anhebung der Pauschalvergütung für Rechtsanwältinnen, höhere Tarife für Sachverständige, eine Aufstockung der Dotierung des Bewährungshilfevereins Neustart, mehr Mittel für die Erwachsenenschutzvereine und die Opferschutzeinrichtungen. Was die Richterplanstellen betrifft, sieht das Ressort keinen Anlass für eine Aufstockung. Ein Vertreter des Ministeriums gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, der Auslastungsgrad bei den Gerichten liege unter 100%, und sprach von einem großen Auseinanderklaffen zwischen der Standesvertretung und den Ressortberechnungen in Bezug auf den Personalbedarf der Richterschaft. Beim Exekutivpersonal in der Justizwache gebe es kein Planstellenplus, zumal in diesem Bereich noch keine Vollauslastung vorliege. Seitens des Ministeriums wurde auch der Schwerpunkt in Richtung Maßnahmenvollzug bestätigt. Geplant sei, 3,5 Mio. € über die Justizbetreuungsagentur für diesbezügliches Personal zu investieren. Im Strafvollzug wiederum setzt man auf eine Ausbildungsoffensive mit Basiskursen, Deutschkursen und Pflichtschulabschluss. Bei der Einbeziehung der Häftlinge in die Gesundheitskasse gebe es Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium. Für Deradikalisierung sei kein eigener Budgetposten vorgesehen, da es sich dabei um einen multiprofessionellen Zugang handle. Der von den Abgeordneten beklagten mangelnden Attraktivität der Sachverständigentätigkeit will das Ressort mit zusätzlichen Budgetmitteln entgegenwirken, um Anreize zu setzen. Man arbeite überdies auch an einer Novelle zum Sachverständigen- und Dolmetscherwesen. Beim digitalen Akt schließlich rechnet das Ministerium mit einer Umstellung sämtlicher Verfahrenssparten bis Ende 2025. Bis Ende 2022 sollen alle Staatsanwaltschaften den digitalen Akt verwenden. Mit dem Bundesvoranschlag bzw. Bundesfinanzgesetz 2021 mitverhandelt wurde auch der Bundesfinanzrahmen 2021 bis 2024. (Fortsetzung Budgetausschuss) hof HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums. ________________________________________ Rückfragen & Kontakt: Pressedienst der Parlamentsdirektion Parlamentskorrespondenz Tel. +43 1 40110/2272 pressedienst@parlament.gv.at http://www.parlament.gv.at www.facebook.com/OeParl www.twitter.com/oeparl OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NPA0002
von PAR004_DF 04 Sept., 2021
Wir fordern einen menschenrechtskonformen Maßnahmenvollzug Seit 40 Jahren warten psychisch kranke Menschen und deren Angehörige auf rechtliche und strukturelle Verbesserungen des menschenrechtlich äußerst problematischen Maßnahmenvollzugs in Österreich. Es fehlen einheitliche, menschenrechtskonforme rechtliche Regelungen. Mangelhafte strukturelle Rahmenbedingungen sowie geringe Qualität der gerichtlichen Verfahren und Sachverständigen-Gutachten führen zu unverhältnismäßig und ungerechtfertigt langen Aufenthalten von psychisch kranken Menschen in Justizanstalten oder Psychiatrien.
von PAR004_DF 04 Sept., 2021
Reformpaket: Erstmals wesentliche Veränderungen im Maßnahmenvollzug seit 50 Jahren Justizministerin Alma Zadić präsentiert Maßnahmenvollzugsreform „Der heutige Tag ist ein historischer. Seit fast 50 Jahren ist der Maßnahmenvollzug in Österreich in seinem Kernbestand unverändert. Heute bringen wir eine umfassende und tiefgreifende Reform des Maßnahmenvollzugs auf den Weg.“, so Alma Zadić im Rahmen der vergangene Woche gehaltenen Pressekonferenz zum Thema Maßnahmenvollzugsreform.
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